Unser Haus ist in Ordnung
Jeder Mieter erhält mit dem Nutzungsvertrag auch unsere „Hausordnung“. Sie bildet sozusagen den Rahmen, den die Bewohner mit Leben erfüllen. Wie wäre es mit Toleranz, Rücksichtnahme und Verständnis?
Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihren Mitbewohnern zu sprechen, so lässt sich manch kleines Missverständnis aus dem Weg räumen.
Hausmeister
Der Hausmeister erfüllt unzählige Funktionen und hat ein sehr vielfältiges Aufgabenfeld. Neben allen Belangen, die rund ums Haus anfallen, ist der Hausmeister für manch einen Bewohner ein wichtiger Ansprechpartner, der u. a. aufpasst und “nach dem Rechten“ schaut.
Ein guter Hausmeister hat neben handwerklichem Geschick und dem Verständnis für bautechnische Gegebenheiten vor allen Dingen ein Auge für den optischen Zustand des Gebäudes.
Zum Aufgabenbereich des Hausmeisters gehören u.a.
- kleinere Reparaturen am Haus, in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller
- Kontrolle von Heizungs- und Lüftungsanlagen und der Elektroinstallation
- Pflege der Grünflächen, soweit laut Mietvertrag oder anderen Vereinbarungen dies nicht von den Mietern übernommen wird
- Wohnungsübergabe bei Mieterwechsel mit Ablesen der Zähler
- Kontrolle von handwerklichen Arbeiten, die im Auftrag des Vermieters durchgeführt werden
Alles rund um den Müll
Gegen Schimmelpilze helfen Lüften und überlegtes Heizen
Schimmel in Wohnungen ist kein Einzelfall. Schimmel entsteht, wenn folgende Faktoren aufeinander treffen: eine feuchte Oberfläche, Schimmelpilzsporen und organisches Material wie die Tapete. Wenn diese Faktoren über mehrere Stunden wirken, dann entsteht Schimmel. Schimmelpilzsporen sind in geringen Mengen in der Luft vorhanden, starke Sporenverursacher sind beispielsweise Haustiere, Biomüll oder Blumenerde.
Wenn die Ursache bauliche Mängel sind, dann treten sie in der Regel kurz nach der Erbauung oder sofort nach der Sanierung auf. Können bauliche Mängel ausgeschlossen werden, dann kann der Mieter mit Lüften und Heizen dem Schimmel immer entgegenwirken.
Je wärmer die Luft ist, um so mehr Wasserdampf kann sie aufnehmen – je kälter es wird, desto weniger Feuchtigkeit speichert die Luft und an den kalten Bauteilen (wie Fensterscheiben, Wände) kondensiert die Luft und wandelt sich wieder in den flüssigen Aggregatzustand. Dieses sogenannte Kondenswasser
ist die Quelle der Schimmelbildung.
Wie kann der Mieter vorbeugen?
Die Regel lautet: lüften und gleichzeitig an die Energiekosten denken!
Das klingt widersprüchlich, ist es aber nicht, wenn man die Fenster kurz weit öffnet anstatt sie lange nur anzukippen. Am effektivsten ist natürlich ein Durchzug. In der Regel reichen mehrmals täglich drei bis fünf Minuten aus. Bei einer längeren Kipplüftung kühlen die Wände stärker ab und sind dann wieder anfälliger für die Bildung von Kondenswasser. Eine längere Durchlüftung in den Monaten, in denen die Außenluft tagsüber wärmer ist als die Luft im Gebäude, ist nur abends oder in der Nacht sinnvoll, wenn sich die Temperaturdifferenz umkehrt. Am Tage bedeutet die Zufuhr von warmer feuchter Luft genau das
Gegenteil, nämlich, dass diese Luft an den kalten Innenwänden kondensiert.
Ständig Wasser zwischen Fensterrahmen und Fensterglas?
Dies deutet auf eine zu hohe Luftfeuchtigkeit hin (mehr als 65 Prozent über einen längeren Zeitraum), zum Erkennen hilft auch ein Hygrometer. Viele Mieter wollen sparen und beheizen ihr Schlafzimmer nicht. Erst kurz vor dem Schlafengehen lassen sie warme Luft aus dem Wohnraum in das Zimmer.
Diese trifft nun auf kalte Wände und Möbel und kondensiert.
TIPP
Auch das Schlafzimmer sollte stets mäßig beheizt werden.
Regelrecht schädlich sind aber das Wäschetrocknen im Raum, Aquarien und sehr viele Zimmerpflanzen. Auch Möbel, wie Couch oder Schrank, wirken, wenn sie zu dicht an der Außenwand stehen, wie eine Wärmedämmung und begünstigen die Bildung von Kondenswasser. Daher sollte ausreichend – in Altbauten z. B. rund zehn Zentimeter – Platz zwischen Möbeln und Außenwand sein.
5 goldene Regeln damit es auch mit dem Nachbarn klappt
Toleranz und Freundlichkeit sind des Nachbarn erste Pflichten. Wer kleinlich seinen Nachbarn beäugt und bewertet, ihm unfreundlich und aggressiv begegnet, darf sich nicht wundern, wenn ihm mit gleicher Münze heimgezahlt wird.
Nehmen Sie Rücksicht auf die Interessen und Wünsche des Nachbarn. Zeigen Sie sich verständnisvoll und einsichtig. Damit bauen Sie die Brücke zu Ihrem
Nachbarn und schaffen die Basis dafür, dass Ihre eigenen Bedürfnisse und Ansprüche respektiert werden.
Sollten Meinungsverschiedenheiten entstehen, lassen Sie die Fronten möglichst nicht verhärten. Überprüfen Sie sich selbst in Ruhe, gehen Sie auf den Streitpartner zu, suchen Sie das Gespräch und bieten Sie Alternativen bzw. Lösungswege an.
Wenn Familienfeste, bauliche Veränderungen oder andere Dinge die Ruhe stören könnten, informieren Sie Ihre Nachbarn und bitten Sie im voraus um Verständnis. Ein kleines Dankeschön für das entgegengebrachte Verständnis wird sicher den Nachbarschaftsfrieden festigen.
Drohen Sie nicht gleich mit der Geschäftsstelle unseres Wohnungsunternehmens oder einem Anwalt, sondern suchen Sie den Kompromiss. Wählen Sie erst danach die nächsten Schritte. Vor einem gerichtlichen Verfahren sollten Sie eine Schiedsstelle einschalten.
Schließanlagen in unseren Wohngebäuden
Um Ihnen und uns in Zukunft Kosten und Unannehmlichkeiten zu ersparen, möchten wir Sie im Vorfeld noch einmal auf die Regelungen im Nutzungsvertrag und Übergabeprotokoll hinsichtlich des Umgangs mit diesen Schlüsseln aufmerksam machen: